Rechte der Natur

Seit der Trennung des Menschen von und seiner Erhebung über die Natur gefährden wir zunehmend durch kurzfristig ausgerichtetes, aber langfristig betrachtet verantwortungsloses Handeln (oder Nicht-Handeln) die Erde als komplexe und gesamthaft vernetzte Existenzgrundlage nicht nur unseres Lebens. Um ein Fortschreiten dieser Entwicklung zu verhindern, bedarf es eines zivilisatorischen Wandels von der anthropozentrischen Sicht auf die Natur wieder hin zu einer Begegnung mit ihr auf Augenhöhe, diesmal auch in rechtlicher Hinsicht. Die Anerkennung der Eigenrechtsfähigkeit der Natur und/oder ihrer Teile als Voraussetzung dafür ist unumgänglich. Weltweit bestehen dazu schon in über 30 Ländern über 100 legislative Vorhaben auf verschiedensten Stufen der Gesetzwerdung – von Bürgerinitiativen bis hin zu Verfassungsgesetzen. Dies gilt es ua auch in Österreich umzusetzen.

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